Unser Wanderheim am Schwiedinghauser Feld ist im Außenbereich mit einer Videoüberwachung ausgestattet. In der Vergangenheit hat es zahlreiche Vorfälle gegeben, von der Sachbeschädigung bis zum Einbruch, mit zum Teil erheblichen Schadenssummen. Die Videoanlage soll sowohl abschreckend wirken als auch Beweise sichern im Schadensfall.
Die Videoüberwachung arbeitet vollautomatisch rund um die Uhr. Personen werden erkannt und für die Dauer ihres Aufenthalts im Erfassungsbereich gefilmt, wobei keine Identifizierung stattfindet. Diese Aufnahmen werden an den Administrator online in Echtzeit gesendet und gleichzeitig zentral bei uns gespeichert. Sollte es zu Schäden kommen, werden die entsprechenden Filmsequenzen den Strafverfolgungsbehörden für ihre Ermittlungsarbeit zur Verfügung gestellt, ansonsten werden sie nach 48 Stunden gelöscht.
Besucher des Geländes werden außerhalb des Erfassungsbereichs eindeutig und unübersehbar auf die Videoüberwachung hingewiesen. Wer damit nicht einverstanden ist, wird gebeten, das Gelände nicht zu betreten. Die Hinweise entsprechen den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nennen auch die Rechtsgrundlage, auf der diese Überwachung beruht.